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Was ist Bildungsfreistellung?

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Wichtige Informationen auf einen Blick:

Für wen?

  • Angestellte, Arbeiter/innen, Azubis, Landesbeamte und Richter


Wieviel?

  • Bis 5 Tage pro Jahr / Azubis bis 3 Tage
  • Übertragbarkeit auf Folgejahre bei einer Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung


Art der Veranstaltung?

  • Gesellschaftspolitische Bildung
  • Arbeitsweltbezogene Bildung
  • Ehrenamtsbezogene Bildung


Fristen?

  • Der Antrag muss 8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen danach entscheiden und dies bei Ablehnung schriftlich mit Begründung mitteilen. Anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsfreistellung.de.

 

Ihr Antrag zur Bildungsfreistellung.