Was ist Bildungsfreistellung?

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Wichtige Informationen auf einen Blick:
Für wen?
- Angestellte, Arbeiter/innen, Azubis, Landesbeamte und Richter
Wieviel?
- Bis 5 Tage pro Jahr / Azubis bis 3 Tage
- Übertragbarkeit auf Folgejahre bei einer Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung
Art der Veranstaltung?
- Gesellschaftspolitische Bildung
- Arbeitsweltbezogene Bildung
- Ehrenamtsbezogene Bildung
Fristen?
- Der Antrag muss 8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden.
- Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen danach entscheiden und dies bei Ablehnung schriftlich mit Begründung mitteilen. Anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsfreistellung.de.